Trägerzulassung

Zertifizierung bei einer fachkundigen Stelle – CERTURIA: objektiv, transparent und rechtssicher

Die Trägerzulassung nach AZAV erfolgt grundsätzlich durch eine unabhängige, von der DAkkS zugelassene Fachkundige Stelle. Certuria Certification Germany GmbH ist eine solche Stelle – spezialisiert auf die Prüfung von Bildungsträgern im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen.

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von fachlicher Sorgfalt, rechtlicher Sicherheit und klaren Abläufen. Wir orientieren uns bei allen Prüfungen streng an den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie an den Anforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

In der Regel erstellen wir ein Angebot innerhalb von 3 Werktagen nach Erstkontakt. Die vollständige Bearbeitung eines Zulassungsverfahrens (inkl. Dokumentenprüfung und Audit) erfolgt – bei Vorliegen aller Unterlagen – im Durchschnitt innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

Unsere Angebote beinhalten eine detaillierte Aufschlüsselung aller zu erwartenden Kosten (Vorprüfung, Audit, Zulassungsbescheinigung, jährliche Überwachung), um eine transparente Kalkulation zu ermöglichen.

Alle Prüfenden bei Certuria verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung und Arbeitsmarktdienstleistungen sowie über eine nachgewiesene Qualifizierung gemäß ISO/IEC 17065.

Referenzen von Bildungsträgern, die durch uns zertifiziert wurden, stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Jede Referenzanfrage wird DSGVO-konform behandelt und individuell abgestimmt.

UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

WIR SIND NEUTRALER PRÜFDIENST­LEISTER

UND NICHTS ANDERES

Beratung zur Zulassung sind gemäß den Vorgaben strikt voneinander zu trennen. Unsere Aufgabe besteht darin, Bildungsträger auf Grundlage klar definierter und gesetzlich geregelter Kriterien zu bewerten. Dabei legen wir großen Wert auf Fairness, Gleichbehandlung und die Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte.

Studioaufnahme einer Business-Führungskraft vor dunkelgrauem Hintergrund, in hellgrauem Blazer und weißer Bluse, mit direktem Blick in die Kamera. Das klare, sachliche Porträt vermittelt Vertrauen, Kompetenz und Seriosität – ideal für B2B-Kommunikation in regulierten Branchen, Qualitätssicherung und Compliance.

Zertifizierung bei einer fachkundigen Stelle – CERTURIA: objektiv, transparent und rechtssicher

Alle Auditierenden sind vertraglich verpflichtet, Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen oder Korruptionsrisiken umgehend zu melden. Certuria führt regelmäßige interne Compliance-Schulungen durch, unter anderem zu folgenden Themen:

  • Anforderungen an die fachkundige Stelle gemäß
 DAkkS-Akkreditierung
  • Unabhängigkeitswahrung und Interessenskonfliktvermeidung
  • Umgang mit Zuwendungen, Einladungen und externen Anfragen
  • Dokumentationspflichten und Prüfbarkeit aller Geschäftsbeziehungen

Unsere internen Standards:

  • Keine Geschenke, Bewirtungen oder sonstige Zuwendungen durch zertifizierte Systematische Erfassung aller relevanten Geschäftsvorgänge
  • Regelmäßige interne Auditierung aller Prozesse zur Qualitätssicherung und Compliance

Schritt für Schritt:
Der
Weg zur AZAV-Träger­zulassung

Der Zertifizierungsprozess zur AZAV-Trägerzulassung folgt einem klaren Ablauf, der für Sie als Bildungsträger gut planbar ist. Unser Team begleitet Sie dabei persönlich und effizient durch alle Phasen:

Sie nehmen Kontakt zu Certuria auf und erhalten ein individuelles Angebot. Darin enthalten sind alle Informationen zu Umfang, Dauer und Kosten der Zertifizierung. Nach Ihrer Angebots-Annahme reichen Sie den Antrag auf Trägerzulassung ein.

Im nächsten Schritt senden Sie uns Ihre Unterlagen zu – z. B. Nachweise zur personellen, fachlichen und räumlichen Eignung sowie zu Ihrem internen Qualitätssicherungssystem. Wir prüfen diese sorgfältig auf Vollständigkeit und Konformität mit den AZAV-Vorgaben.

Ein erfahrener Auditor oder eine Auditorin besucht Ihren Standort bzw. eine Stichprobe aus mehreren Standorten. Dabei werden die Darstellungen Ihrer Dokumentation mit der Realität verglichen: Wir evaluieren Ihre Prozesse, Ihre Konzepte und Ihre organisatorischen Strukturen direkt vor Ort – offen, wertschätzend und praxisnah.

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Trägerzulassung nach AZAV. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ermöglicht es Ihnen, Maßnahmen zur Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter anzubieten (die Maßnahmezulassung im Fachbereich 1 und 4 sind eigenständige Prozesse).

Während der Laufzeit finden jährlich Überwachungsaudits statt. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Qualität auf hohem Niveau bleibt und Sie die Voraussetzungen auch langfristig erfüllen.

WOFÜR DER GANZE AUFWAND? DAFÜR:

Sie nehmen Kontakt zu Certuria auf und erhalten ein individuelles Angebot. Darin enthalten sind alle Informationen zu Umfang, Dauer und Kosten der Zertifizierung. Nach Ihrer Angebots-Annahme reichen Sie den Antrag auf Trägerzulassung ein.

Mit der AZAV-Zulassung weisen Sie die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach § 178 SGB III nach und können sich auf rechtssichere Rahmenbedingungen stützen. Das ist essenziell für Träger, die öffentlich finanzierte Bildungsangebote anbieten oder neu in den Markt einsteigen.

Die Zulassung dokumentiert, dass Ihr Bildungsträger ein funktionierendes und wirksames Qualitätssicherungssystem aufgebaut hat. Dieses wird im Audit geprüft und jährlich überwacht. Damit beweisen Sie, dass Sie Ihre Bildungsangebote nicht nur professionell, sondern auch kontinuierlich qualitätsgesichert umsetzen.

Mit einer AZAV-Zertifizierung heben Sie sich klar von Anbietern ab, die nicht über diese Zulassung verfügen. Auch im alternativ finanzierten Bereich achten viele Auftraggeber – sowohl öffentliche als auch private – gezielt auf anerkannte Zertifikate, da sie Orientierung und Sicherheit bieten. So stärken Sie Ihr Profil bei Ausschreibungen, Kooperationsanfragen und in der Teilnehmergewinnung.

Nur AZAV-zugelassene Träger dürfen sich in der Regel an öffentlichen Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter beteiligen. Das eröffnet Ihnen konkrete wirtschaftliche Chancen und den Zugang zu geförderten Teilnehmenden, die gezielt nach zugelassenen Bildungsangeboten suchen.

Im Zuge der AZAV-Zertifizierung überprüfen und strukturieren viele Bildungsträger ihre Prozesse – von der Teilnehmendenverwaltung bis zur Maßnahmeplanung. Das schafft mehr Effektivität, Effizienz und Nachvollziehbarkeit in den Arbeitsalltag – und stärkt auch Ihre Position gegenüber Auftraggebern.

Eine AZAV-Zertifizierung wirkt auch nach außen: Sie signalisiert Ihren Kundinnen und Kunden, dass Sie professionell arbeiten, hohe Standards einhalten und sich einer unabhängigen Qualitätskontrolle unterziehen. Das stärkt Ihr Image als zuverlässiger und anerkannter Bildungsanbieter.

Träger- vs. Massnahmenzulassung

Die Begriffe Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung begegnen Bildungsträgern oft gemeinsam – und doch erfüllen sie unterschiedliche Funktionen im Rahmen der AZAV. Hier erklären wir den Unterschied:

Porträt zweier Fachkräfte in Businesskleidung in einer modernen Büroumgebung: Ein lächelnder Manager im Vordergrund, eine Kollegin mit verschränkten Armen unscharf im Hintergrund. Ideal zur Darstellung von Leadership, Auditbereitschaft, Compliance und verlässlicher Qualitätssicherung.

Die Trägerzulassung

Die Trägerzulassung ist die Grundvoraussetzung für jede weitere Zertifizierung im Rahmen der AZAV. Sie bestätigt, dass Ihre Bildungseinrichtung als Ganzes geeignet ist, öffentlich geförderte Maßnahmen anzubieten und ein Qualitätssicherungssystem besitzt. Im Fokus stehen dabei Ihre Organisation, Ihre Fachkompetenz, Ihr Qualitätsmanagement und Ihre Zuverlässigkeit als Anbieter. Nur wer über eine gültige Trägerzulassung verfügt, darf in der Regel Maßnahmen zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragen.

  • Fokus auf spezifische Maßnahmen

  • Drei Jahre gültig

  • Individuell für jede Maßnahme

Drei Fachkräfte besprechen am Konferenztisch Unterlagen und Kennzahlen; ein Mann zeigt mit einem Stift auf Dokumente, während zwei Kolleginnen prüfen und abstimmen. Das Motiv steht für strukturierte Auditvorbereitung, Compliance-Review und unabhängige Bewertung in regulierten, qualitätskritischen Branchen.

Die Massnahmen­zulassung

Nachdem ein Träger zugelassen wurde, können einzelne Weiterbildungs- oder Coachingangebote zur sogenannten Maßnahmenzulassung eingereicht werden. Hier wird geprüft, ob die Inhalte, Zielgruppen, Dauer, Kosten und Eingliederungschancen des jeweiligen Angebots den Vorgaben der AZAV entsprechen. Erst mit dieser Zulassung darf die Maßnahme über Bildungsgutschein oder AVGS gefördert werden.

  • Fokus auf systemische Anforderungen

  • Fünf Jahre gültig

  • Umfasst den gesamten Träger

Was auditierende bei der AZAV-Zertifi­zierung prüfen

Im Rahmen der Trägerzulassung nach AZAV besucht eine zugelassene Auditorin oder ein zugelassener Auditor Ihre Einrichtung und führt ein sogenanntes „Zulassungsaudit“ durch. Dieses Audit ist keine Prüfung im klassischen Sinn, sondern ein strukturierter Abgleich zwischen den eingereichten Unterlagen gemäß den Anforderungen der AZAV und der Realität vor Ort. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Bildungsträger alle Anforderungen der AZAV verlässlich erfüllt.

Folgende Bereiche stehen im Fokus der Prüfung:

Der Auditor bewertet, ob Ihre Organisation klar aufgebaut und arbeitsfähig ist. Dazu gehören Zuständigkeiten, Verfügbarkeiten, Kommunikationswege, Entscheidungs- und Überprüfungsprozesse oder die Einbindung externer Partner – soweit vorhanden.

Es wird bewertet, ob das eingesetzte Personal – sowohl in der Verwaltung als auch in der Durchführung – über die erforderlichen fachlichen, pädagogischen und persönlichen Qualifikationen verfügt. Dazu zählen u. a. Lebensläufe, Nachweise über Berufserfahrung, Ausbildung und pädagogische Eignung.

Sind Ihre (ggf. virtuellen) Schulungsräume geeignet? Gibt es ausreichend Arbeitsplätze, technische Infrastruktur und barrierefreie Zugänge? Der Auditor achtet auf die Praxistauglichkeit und den Zustand der eingesetzten Räumlichkeiten und Ausstattungen.

Zentral ist der Nachweis eines funktionierenden Systems zur Sicherung und Entwicklung der Qualität. Der Auditor begutachtet, ob Sie regelmäßige Feedbackprozesse, interne Audits, Beschwerdemanagement und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung etabliert haben – und ob diese auch angewendet werden.

Auch Ihre Verträge und AGBs werden geprüft. Dabei achtet der Auditor insbesondere auf faire, verständliche und rechtssichere Regelungen – etwa zu Rücktritt, Datenschutz oder zur Informationspflicht gegenüber Teilnehmenden.

Der Träger muss nachweisen, dass er finanziell stabil und in der Lage ist, seine Maßnahmen langfristig durchzuführen. Dazu können z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Bonitätsnachweise gehören.

Auditthemen

Dokumentation

Überprüfung der erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen

Räume

Bewertung der Einrichtungen und des Lernumfelds

Personal

Bewertung der Qualifikationen und Schulungen des Personals

Qualitätssicherung

Prüfung der Prozesse zur Aufrechterhaltung der Standards

Ziel des Audits:
Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten

Das Audit ist kein reines Kontrollinstrument, sondern dient auch der kontinuierlichen Verbesserung. Unsere Auditorinnen und Auditoren begegnen immer auf Augenhöhe: Sie bringen langjährige Erfahrung aus dem Bildungssektor mit und kennen die typischen Herausforderungen in der Praxis. Ziel ist die Konformität mit den gestellten Anforderungen – verbunden mit konkreten Hinweisen zur Weiterentwicklung.

Der Audit-Zyklus für Qualitätssicherung

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1. Audit durchführen
Ein Auditor führt eine Bewertung durch.

2. Herausforderungen identifizieren
Herausforderungen identifizieren und Nichtkonformitäten aufdecken.

3. Bewusstsein schaffen
Konstruktives Feedback wird bereitgestellt.

4. Qualität bestätigen
Stärken werden anerkannt.

5. Mängel beseitigen & Verbesserung umsetzen
Änderungen werden basierend auf Feedback vorgenommen.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter +49 345 22580150, schreiben Sie an kontakt@certuria.de oder nutzen Sie unser Formular:

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